Neues Rebsortenverzeichnis für den Kanton Bern

Bei der Überarbeitung Rebbaugesetzes des Kantons Bern (RebG) und der Rebbauverordnung (RebV) hat der Regierungsrat des Kantons Bern unter der Federführung von Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher einen revolutionären Entscheid gefällt. Das kantonale Sortenverzeichnis, welches die für eine reglementskonforme Produktion zulässigen Sorten im Rebbau auflistet, wird vollständig überarbeitet. Dabei werden die meisten alteingesessenen Sorten wie Pinot Noir, Chasselas und Riesling-Sylvaner gestrichen und neu zahlreiche in jüngerer Vergangenheit bewährte PIWI (pilzwiderstandsfähige)-Sorten zugelassen. Der Grund: Aus heutiger Sicht sind viele der traditionellen Sorten nicht standortgerecht: Sie benötigen zu viel Pflanzenschutz, um überhaupt wachsen zu können, reifen zu spät und produzieren in mittelmässigen Jahren keine international

konkurrenzfähigen Ergebnisse. Das neue AOC-Reglement solle einerseits dazu dienen, die Auflagen der bilateralen Verträge zu erfüllen, um Schweizer Weine auch in Zukunft gesamteuropäisch exportieren zu dürfen, die abnehmenden Exporte des Schweizer Weins zeigten jedoch klar, dass es nicht mit einem Angleich an die Reglemente der Nachbarländer getan ist, sondern dass der Schweizer Wein dringend ein neues Profil benötige, um wieder konkurrenzfähig zu werden. Dabei biete das heute gesteigerte Umweltbewusstsein der Leute eine günstige Basis. Vielen Konsumenten ist die durch den Rebbau entstehende Umweltbelastung längst ein Dorn im Auge, und Bio-Weine boomen weltweit.

Das Kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) sieht dies so: 'Bei den traditionellen Rebsorten sind umfangreiche Pflanzenschutzmassnahmen notwendig. Die dadurch anfallende Schwermetallbelastung wird nur zu einem kleinen Teil auf natürlichem Weg abgebaut oder durch das geerntete Traubengut abgeführt, der

grössere Teil bleibt als langfristige Hypothek im Boden erhalten.' So erstaunt es kaum, dass im kantonalbernischen Deponieverzeichnis Teile des Bielersee- und Neuenburgersee-Nordufers unter den 'Leicht belasteten Landwirtschafts- und Sonderzonen' aufgeführt sind, für die der Kanton eine Sanierung bis Mitte des Jahrhunderts vorsieht.

So heiss gegessen wird der Braten allerdings nicht. 'Wir sind uns bewusst, dass eine solche Umstellung nicht von heute auf morgen verlangt werden kann.', so der Regierungsrat. So wird für die bestehenden Rebbestände eine Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt, in welcher die neuen Sorten angepflanzt werden müssen. Bis dann sind auch die Weine der alten Sorten AOC-tauglich und auch für die Kür des Berner Staatsweines zugelassen.

afi.be/dv/04.08. Publiziert vom Amt für Information von Dr. Sidi B. Rahim am 1. April 2008